Testament des Craft Adam v. Buseck gen. Münch

Abschrift einer Kopie des Testamentes des Craft Adam v. Buseck gen. Münch vom 13. November 16961HStAM Bestand 340 v. Nordeck zur Rabenau Nr I/2a

Im Nahmen der Hochgelobten Hochheiligen Dreifaltigkeit, Amen
Kundt und zu wissen sein hiermit, daß, nachdem der liebe Gott in meinem hohen Alter mich mit Schwachheit heimgesucht, und verspühre, daß dieselbe Mir härter zusetzt, so habe zur Conservation meiner Familie und Verhütung künftigen Streits zwar Bettlägerig, jedoch bei gutem Verstand meinen letzten Willen hiermit kürzlich entdecken wollen:
Erstlich sage dem Allerhöchsten Gott vor die allezeit meines lebens Mir erwiesene Geist- und Leiblichen Wohltaten von Herzen dank, unt bitte denselben inbrünstig, daß Er mir alle meine begangenen Sünden aus Gnaden Vergeben, Mich bei Seeligmachenden Glauben bis an mein letztes Endt erhalten, einen sanft und seel.Abschied verleihen, meinen Leib aber am Jüngsten Tage zum ewigen Leben auferstehen wolle.
Zweitens verordne daß nach meinem seel. Abschied mein Leichnam in Unßer Erbbegräbnis Christadel. Gebrauch nach, jedoch ohne (J?)espräng, beigesetzt werde.
Drittens vermache bei hießiger Kirche, zum nötigen Bauwesen, mein Erbeigenen Zehend-Lehen zu Oppenrot im Buseckertal.
Viertens, die Haushaltung aber soll nach meinem Tode die Fr. Obristlieutnantin von Milchling, wie itzo fort führen und wie in meiner seel. Eheliebsten Testament enthalten, Leibsüchlerin seyn, deren Sohn Philipps Willhelm von Milchling aber, legire zu seiner besseren Sustentation2Unterstützung, Versorgung sonderlich da Er von seinem Hr. Vater besonderlich nicht viel zu erwarten hat, das Gut zu Nordecken, welches, fals Er ohne LeibsErben absterben würde als dann zurück uf denn Mönchischen Stamm  wieder fallen soll.
Fünftens Meinen beiden Herrn Vettern Wilhelm Moritz und Friedrich Ludwig von Mönch, legire zu besserer Conservation Ihres adl. Standes, meine zu Großenbuseck habende adl. Gebäude und dazu gehörigen Gütern, Zinß und Gefälle und alle pertinentien, welche zu gleich alle bona Feudalia3 Lehensgüter als Successoren zu fallen.
Sechstens, Meiner Fr. Baaßen von Leslie soll in dem großen Mönchischen Hauße so lang Subsistieren4 Sein, im Sinne von Bleiben , biß dero selben Ihre versprochenen Heiratsgelder gereicht werden, Ich habe auch das Vertrauen zu meinen beiden Herrn Vettern, Sie werden Ihr, falls sie nicht selbsten solche Wohnung besitzen oder zu bewohnen nötig haben, auch nach ausgestellten Heirats-Geldern dieselbe um billigen Zinß verleihen.
Siebentens, Ferner sollen meiner Bäßchen Philippinen Sibillen von Münch, achtzehn Ducaten so ihr noch zu Vergnügen schuldig bin, aus meiner Verlassenschafft gereicht werden.
Achtens, und weilen meiner seel. Fr. Schwester Magdalenen Eleonoren von Aschenberg hinterlassenen Kinder der höchsten Gott mitt großen Mitteln gesegnet, daß Sie uf mein weniges keine reflexion machen werden, so habe aus keiner Verachtung gegen die Vornehmen Aschenbergische Familie, welche Mir alle Zeit lieb und werth geweßen, wegen meiner Übrigen Verlassenschafft dießes Verordnen wollen, daß solche in zwei gleiche Teil geteilet werden, wovon ein Teil meines seel. Bruders Johann Philipps von Buseck gnt. Mönch, und der ander Teil, meiner Schwester seel. Annen Agnes von Homberg hinderlassenen sämtlichen Kindern und Erben erblich haben und behalten sollen. Und weil die außer dem Buseckerthal liegenden Höfe, Güter, Zehenden und Gefälle, So mir in brüderlicher Teilung und Erbschaft zu gefallen, von undenklichen Jahren beim Mönchischen Mannsstamm geweßen, So mögen zwar meine beiden Herrn Vettern, Wilhem Moritz und Friedrich Ludwig, solche Höfe, Güter Zehenden undt Gefällen zwar behalten, Jedoch denen Miterben Ihr Anteil in biligem Wert mitt Geld abtragen, daß fünf uf hundert gerechnet und die Frucht Gefälle den Rent-Cammer-Tax noch angeschlagen werden.
Endlichen errinnere meine Herrn Vettern und Baaßen ausgesamt, sie wollen alle Zeit aufrichtige redliche Freundtschaft zusammen halten, über dießen meinen letzten wohlgemeinten willen fest halten, und darüber keinen Streit anfangen, damit der Segen Gottes, denn Ich Ihnen Samt und Sonders wünsche bei Ihnen seie undt bleiben möge.
Dessen zu wahrer Urkunt habe Ends-bemelte Zeugen sampt Hr. Notario Schroedern hiermitt ersucht, daß Sie dießen meinen letzten Willen zugleich eigenhändig unterschrieben undt Ihre Pittschafft beigedrückt. So geschehen Grossenbuseck Freitags den 13. November Anno Eintausend Sechshundert Neunzig und Sechs.

L.S. Crafft Adam von Buseck gnt. Münch
L. S. Volpert Ludwig von Buseck, als Zeuge
L. S. Simon Nicolaus Orth, Dr., als regrirter Zeuge 5FB GI Nr. 3113, Syndicus
L. S. Johannes Weitershausen, als Zeuge 6FB GBu Nr. 1363; Pfarrer
L. S. Johann Philipps Strack, als regrirter Zeuge 7FB GBu Nr. 1199 Gerichtsschreiber
L. S. Johann Christoph Hofmann Orga. 8FB GBu Nr. 514, Organist und Schuldiener
L. S. Johann Conradt Beck, als Zeuge. 9FB GBu Nr. 26, Gerichtsschöffe
L. S. Tillmann Ott, als erbetener Zeuge 10FB GBu Nr. 818 „Hf.“

Hierauf folget als dann des Herrn Notar Schroeders dießwegen ufgerichtetes Instrument.


Schreibung moderat angepasst.


Quellen:
HStAM = Hessisches Staatsarchiv Marburg

Literatur:
Hanno Müller: Großen-Busecker Familienbuch; Fernwald-Steinbach 1993
Otto Stumpf: Das Gießener Familienbuch zusammengestellt nach den Tauf-, Trau- und Beerdigungseinträgen der Stadtkirche und der Burgkirche; ergänzt durch archivalisches und literarisches Quellenmaterial, 3 Bände, Gießen 1974-1976


  • 1
    HStAM Bestand 340 v. Nordeck zur Rabenau Nr I/2a
  • 2
    Unterstützung, Versorgung
  • 3
    Lehensgüter
  • 4
    Sein, im Sinne von Bleiben
  • 5
    FB GI Nr. 3113, Syndicus
  • 6
    FB GBu Nr. 1363; Pfarrer
  • 7
    FB GBu Nr. 1199 Gerichtsschreiber
  • 8
    FB GBu Nr. 514, Organist und Schuldiener
  • 9
    FB GBu Nr. 26, Gerichtsschöffe
  • 10
    FB GBu Nr. 818 „Hf.“
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