Frevel
Der Frevel ist ein geringeres Vergehen, ein Verstoß gegen Ordnung aus bewusster Missachtung, Auflehnung oder aus Übermut.
Der Frevel ist ein geringeres Vergehen, ein Verstoß gegen Ordnung aus bewusster Missachtung, Auflehnung oder aus Übermut.
Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit vor die verkaufte Sache vom Käufer zurückzukaufen.
Wiederkauf – Näherkauf Weiterlesen »
Ausmärker, auch Forensen genannt, sind Grundbesitzer oder Gewerbetreibende innerhalb einer Ortsgemarkung die nicht in der Gemeinde ansässig sind.
Hier geht es zur Begriffserklärung und zu Namenslisten der zur Abgabe verpflichteten Personen.
Der Begriff “Besserung”, auch “Bau und Besserung”, findet sich in der Regel im Zusammenhang mit Pachtangelegenheiten.