oder der Hexenturm
Im Gemeinderatsprotoll Großen-Buseck vom 28. März 1825 heißt es: „wurde nach vorheriger erhaltener Erlaubniß des Hr. Rittmeisters Freyherr v. Buseck und geschehener öfentlicher Bekanntmachung, der so genante Thurm fur der Langaße Hexen Thurm genannt öffentlich an den wenigst nehmenden zum Abbruch … verstrich[en]. 1GemA Buseck GB 1 Nr. 658 = Gemeinderatsprotokoll 1824-1844, Blatt 18 verso
Als Nachbarn werden für das Turmgrundstück Johannes Döring und Balser Schwalb genannt, die bei dem Abbruch keinen Schaden erleiden sollen. Über das Brandkataster 2GemA Buseck GB 1 Nr. 9007 lassen sich die Anwesen der beiden ausfindig machen. Es handelt sich um die heutigen Grundstücke Bismarkstraße 19 und 21.
Im Brandkataster werden als Eigentümer der Ober- und Unterpforte „Das Buseckerthal“ genannt. Damit wären beide Gebäude im gemeinschaftlichen Besitz aller Ortschaften des Busecker Tales.
Quellen:
GemA Buseck = Gemeindearchiv Buseck
Literatur:
- 1GemA Buseck GB 1 Nr. 658 = Gemeinderatsprotokoll 1824-1844, Blatt 18 verso
- 2GemA Buseck GB 1 Nr. 9007