Johann (Hans) Philipp v. Buseck

Johann (Hans) Philipp v. Buseck (PN 1017)
Familienübersicht auf Tafel 1a und 1 b

Vater: Philipp Ulrich v. BuseckMutter: Barbara Schenck zu Schweinsberg
Geboren: Getauft:
erwähnt:
Verstorben: Bestattet:
Eheschließung: vor 1594
Ehepartner: Agnes v. Schwalbach

Zur Person:

Amtmann zu Romrod und Homberg/Ohm 1Hessische Chronik 1919 Nr. 1 / 2, S. 32, am 6. April 1621 bei dem alten Kalkofen zwischen Brauerschwend und Maar von feindlichen Reitern erschlagen 2Dotter, S. 6.

Belege:

In der Kirche in Alten-Buseck steht ein 4,50 m hoher Doppelgrabstein an der inneren Südwand. Er zeigt uns ein Bildnis des Hans Philipp v. Buseck und seiner Ehefrau Agnes v. Schwalbach. Der Grabstein aus rotem Sandstein wurde schon zu Lebzeiten des Ehepaares angefertigt, denn die Inschrift im oberen Teil des Epitaphs ist unvollständig. Sie gibt lediglich das Jahrhundert mit 16xx an. Das genaue Jahr, der Tag und Monat fehlen. Sie sollten nach dem Tod des Paares ergänzt werden, was aber nie geschah.
Im Hauptfeld ist das Ehepaar im Stil der damaligen Zeit abgebildet. So sehen wir Hans Philipp in Rüstung mit dem Helm zu seinen Füßen. Beginnend am Kopf jeder Figur sehen wir jeweils acht Wappendarstellungen, die uns die Ahnenreihe der Verstorbenen aufzeigen. So ist unser Hans Philipp v. Buseck ein Sohn der Ehe Philipp Ulrich v. Buseck mit einer Schenk zu Schweinsberg. Philipp Ulrich v. Buseck ein Sohn des Johann v. Buseck und der Margarethe v. Walderdorff. Die Mutter der Schenk zu Schweinsberg war eine v. Döring. Mit dieser Ahnenreihe, die soweit mit der des Epitaphs der Margarethe v. Buseck in Salzböden identisch ist, können wir dann guten Gewissens behaupten, dass beide Geschwister waren. Die Wappen hier in Alten-Buseck zeigen uns im Gegensatz zu Salzböden noch die Familiennamen der Urgroßeltern an.
Hans Phillip v. Buseck hatte zwar zahlreiche Besitzungen in Alten-Buseck, so hatte er um 1620 z.B. die Lehngüter der Familie Rüsser v. Buseck bekommen, doch gelebt hat er wahrscheinlich in Romrod. Dort war er Amtmann und wurde der Sage nach im Jahre 1621 von Bauern erschlagen. Es war die Zeit des 30jährigen Krieges, spanische Truppen machten Hessen unsicher.
 

Epitaph in der Kirche von Alten-Buseck

Epitaph in der Kirche von Alten-Buseck;
Hans Philipp v. Buseck und seine Ehefrau Agnes v. Schwalbach
(c) Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.

Sollte Hans Philipp tatsächlich 1621 in Romrod gestorben sein, so konnte man seinen Leichnam vielleicht gar nicht nach Alten-Buseck bringen und er wurde in Romrod bestattet. Dies könnte eine Erklärung für das Fehlen der Sterbedaten auf unserem Epitaph in Alten-Buseck sein.


1578
Brief des Grafen von Nassau-Saarbrücken mit der Aufzählung der Kinder des verstorbenen Philipp Ulrich. Hans Rudolf und Wilhelm Reinhard sind noch nicht 25 Jahr alt, doch “schon soweit bei Verstand” dass sie keinen Vormund mehr benötigen. Hans Philipp, Margarete, Anna und Elisabeth sind noch unmündig.
HStAM: B 155 I, Bl. 778 und 779

1580, Dez. 22
Johann Rudolf von Buseck für sich und seine Brüder quittiert dem Rentmeister des Grafen Albrecht zu Nassau etc., Johann Magnus Scheffer zu Gleiberg, über 2 Gulden 3 Tornosen Frankfurter Währung Manngeld für das Jahr 1580.
S.: Ausst.
geben .. den 22. Dec. 1580.
Ausf. Papier. Aufgedrücktes Ringsiegel und Unterschrift des Ausst.
HHStAW Abt. 121 Urk v. Buseck  (um 1900 nach Koblenz extr.); HHStAW Abt. 166/167 Hüttenberg-Gleiberg; Lehnsurkunden Nr. 40227

1592, April 09
Die Brüder Johann Rudolf, Wilhelm Reinhard und Hans Philipp von Buseck sowie Stephanie von Holzhausen (Holtzheuserin) bestätigen die Belehnung mit einer Hofstatt, zwei Huben Land und einem Teil des Zehnten in Berstadt [Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] und Inheiden sowie zwei Teilen des Zehnten in Feldheim [beide Orte Gem. Hungen, Lkr. Gießen] durch Maximilian [III. Erzherzog von Vorderösterreich], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda. Lehenbrief inseriert.
HStAM Bestand Urk. 76 Nr. 592

1594, März 1/11
Der Anwalt des Friedberger Juden Köscher ersucht die Räte zu Marburg, den trotz bereits ergangener Urteile noch immer zahlungsunwilligen Philipp v. Buseck anzuhalten, seine Schulden bei Köscher zu begleichen.
Von Buseck läßt sich die Vollmacht des Anwalts vorlegen und ist bereit, sie unter Vorbehalt anzuerkennen, obwohl ihm die jüdische Unterschrift auf derselben nicht bekannt ist. Er bestreitet jede Schuld bei Köscher und die Existenz diesbezüglicher Urteile. Darauf erklärt Köschers Anwalt, daß Georg v. Schwalbach seinem Mandanten 60 fl. schuldig war und diese Schuld nach Georgs Tod auf dessen Bruder Conrad übergegangen ist, den wiederum Philipp v. Buseck, der eine Schwester der beiden Brüder geheiratet hat, beerbt hat.
Dazu sagt Buseck, dass Conrad v. Schwalbach nichts als Schulden hinterlassen habe und er deswegen alle Erbansprüche an seine Gläubiger abgetreten hat. Aber auch im Falle einer Erbschaft hätte Köscher seine Forderungen nicht nur an ihn, sondern auch an die drei Schwestern seiner Frau zu richten.
Da der Fall der näheren Prüfung bedarf, werden die Parteien auf den Rechtsweg verwiesen.
HStAM Protokolle II Marburg A Nr. 2 Bd. 16
Regest nach Löwenstein, Uta; Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg 1267-1600, Wiesbaden 1989 Nr. 3440


1598, März 3
Zu wissen seye männiglich, daß wir Johann Rudolf von Buseck, mitvierer undt GahnErbe des Buseckertahls, Margaretha gebohrn Schutzbarin gndt Milchling, seine eheliche Hausfrau mit gutem Rath undt aus gute Inerbetrachtung … verkaufft … haben … unser Erbeygen Mühl unter alten buseck gelegen, die Rombsdorfer Mühle gndt umbt aller Zugehörige äcker wießen undt gärten so umb derselbige Mühl gelegen undt darzu gehörig seyn, allermaßen wir derselbige Mühl sambt darzu gehörige güther umb Pauli Müller seel Erben inhalt Kaufbriefs es uns erkaufft undt uns des orths bey derselbig gelegen güter .. uns erkauft und ertauscht, undt gibt derselbig Mühl über Jahr fünf achtel Korn, Ein goldfl undt 1/2 achtel Johann Magnus Rodenhausen seel Erben in Daubrig, alles Inhalt übergebener specifikation, dem Edlen undt Vesten Hans Philipps von Buseck, Agneßen gebohrne von Schwalbach seine ehelich Hausfraw …
HStAD G 26 A Nr. 523/2 (Kopie in einer Akte)

1604 März 22
Die Brüder Johann Rudolf, Wilhelm Reinhard und Hans Philipp von Buseck sowie Margaretha und Katharina v. Holtzhausen bestätigen die Belehnung mit einer Hofstatt, zwei Huben Land und einem Teil des Zehnten in Berstadt (Berstat) [Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] und Inheiden (Inhaiden) sowie zwei Teilen des Zehnten in Feldheim (Feltheim) [beide Orte Gem. Hungen, Lkr. Gießen] durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert.
HStAM Bestand Urk. 76 Nr. 593

1607 Februar 13
Die Brüder Johann Rudolf, Wilhelm Reinhard und Hans Philipp von Buseck – weiland Philip Ulrich v. Buseck sel. Söhne –  sowie Margaretha Völcker geb. v. Holtzhausen, sodann die Jungfrauen Margaretha, Maria Sibilla und Kunigundt Jacoben geb. Uffsteiener – Geschwister; Kinder des weiland Johann Uffsteiner und seiner Ehefrau Katharina geb. v. Holtzhausen – bestätigen die Belehnung mit einer Hofstatt, zwei Huben Land und einem Teil des Zehnten in Berstadt (Berstatt) [Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] und Inheiden (Inheidenn) sowie zwei Teilen des Zehnten in Feldheim (Feldtheims) [beide Orte Gem. Hungen, Lkr. Gießen] durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert.
HStAM Bestand Urk. 76 Nr. 606

1608
Klageschrift der Gemeinden Steinbach und Garbenteich über Johann Phlipp v. Buseck wegen Mahlzwang
HStAD E 12 Nr. 15/4; Regest nach arcinsys.hessen.de

1620 Dezember 06
Landgraf Ludwig V. von Hessen: Er hat Hans Philipp v. Buseck, Amtmann zu Romrod, gem. Lehnsbrief von 1620 Dezember 6 verschiedene Lehen ausgegeben: namentlich einen adeligen Burgsitz, gen. die Hofburg, außerhalb von Alten-Buseck, mit allem gen. Zubehör im Buseckertal, wie es schon Hartmann Ruser v. Buseck von seinen Vorfahren inne hatte. Gem. Konsensbrief von 1620 September 16  hatte er Hans Philipp v. Buseck die Erlaubnis erteilt, entferntere Güter aus diesem Lehen zu verkaufen und nähergelegene, gleichwertige, dafür aufzutragen.
HStAD B 14 Nr. 101 (Insert in Urkunden von 1791 Oktober 8, 1800 April 8 und 1814 Juli 23); in: HStAD E 12 Nr. 51/3


Quellen:

Literatur:
Dotter, Karl: Die hessischen Verwaltungsbeamten zu Alsfeld: Amtmann, Oberamtmann, Rentmeister, Amtsverweser, Landrat, Kreisrat, Kreisdirektor, in: Mitteilungen des Geschichts- und Altertumsvereins der Stadt Alsfeld (MittGMVAlsfeld) 6, 1928/34, S. 5-8


  • 1
    Hessische Chronik 1919 Nr. 1 / 2, S. 32
  • 2
    Dotter, S. 6
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