Das Bundesfinanzministerium definiert den Begriff Steuer wie folgt: Gemäß der Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die kein Entgelt für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden. 1Glossareintrag Steuer, https://www.bundesfinanzministerium.de abgerufen am 1. April 2024 um 21:00 Uhr .
Geld- oder sonstige Leistungen zu erbringen, die nicht mit einem direkten Mehrwert für die zu entrichteten Personen verbunden sind, schmerzt meist.
Dies war damals nicht anders als heute. Damals wie heute ist das öffentlich-rechtliche Gemeinwesen auf diese Einnahmen angewiesen.
Und bei der Auswahl worauf Steuern (= Abgaben oder Zins) zu erheben waren und sind ist man erfinderisch.
Rauchhahn/Rauchhühner
Leibeigenschaft
Besthaupt
Haingrabenzins
Miststättenzins
Quellen:
Literatur:
bundesfinanzministerium.de
- 1Glossareintrag Steuer, https://www.bundesfinanzministerium.de abgerufen am 1. April 2024 um 21:00 Uhr