Judengraben

In Flurnamen taucht der Begriff „Jude“ schon vor der ersten Erwähnung von Juden im Busecker Tal auf. Der sog. „Judengraben“ zwischen Großen-Buseck und Beuern gelegen, ist in Dokumenten bereits 15311HStAD E 12 Nr. 24/3, als Teil des 7-Huben-Zehnten – „ein acker den milchlingen zustendig im Juden graben, gefolgt von 15702Kirchenarchiv Großen-Buseck, Kirchenrechnung von 1570 belegt. Da der Flurname in seiner Bedeutung jedoch nicht geklärt ist, kann er nicht als Beleg für Juden im Busecker Tal zu einer Zeit vor 1560 herangezogen werden.

Der Flurname Judengraben, mit seinen unterschiedlich überlieferten Schreibweisen – Juddengraben, im Juden Graben, am Judengraben, auf dem Judengraben – findet sich in der Gemarkung Großen-Buseck. Es handelt sich um ein Gelände rechts und links der Landstraße nach Beuern, noch vor der Autobahnbrücke.

Es gibt verschiedene Versuche den Namen zu deuten. Nach Jung3Flurnamen, Ms. S. 167 soll ein Jude hier eine über 2 Morgen große Wiese gehabt haben und das Gelände eventuell danach benannt worden sein.
Paßler4Paßler S. 56 verweist auf [Geißler, 80] wonach es Ortsfremden Juden im Handel oft nicht möglich war innerhalb der Dörfer ihr Gewerbe auszuüben.

Paßler gibt als früheste Erwähnung des Flurnamens, nach Jung, das 16. Jh. an. Eine weitere Erwähnung hat er aus dem Jahre 1765. Hans sieht den Flurnamen bereits für das Jahr 1478 (und davor) gesichert 5Hans, S. 48 – und damit wohl belegt! Die frühesten, mir bekannte, Nennungen des Judengrabens stammen aus dem Jahre 15316HStAD E 12 Nr. 24/3, gefolgt von einer Kirchenrechnung von 15707Kirchenarchiv Großen-Buseck.

Wenn Hans das Jahr 1478 erwähnt, bezieht er sich auf eine, ihm damals nicht vorliegende, Urkunde in der der Kaiser den Ganerben des Busecker Tales Freiheiten versprach, u. a. auch die Befestigung zweier Orte. Diese Urkunde befindet sich im Staatsarchiv Darmstadt8HStAD Signatur B 14 Nr. 89. Hans bezieht sich, wenn er über die Urkunde spricht, auf die Dissertation von Wilhelm Lindenstruth9Lindenstruth, z. Bsp. II, S. 99. Der Begriff des Judengrabens taucht in Lindenstruths Dissertation nie auf. Die Argumentation von Hans geht dahin, dass 1531 der Judengraben als Teil des 7-Huben-Zehnten auftauchte. Dieser Zehnte schon 147410HStAD B 14 Nr. 285 (ohne Nennung der Flurstücke) erwähnt wird, und somit 1531 dieselben Flurstücke mit gleichbleibender Bezeichnung zum 7-Huben-Zehnten gehörten. Womit Hans den Flurnamen – und die Präsenz von Juden im BT – auf vor 1478 belegen möchte. Dies sollte bei der Bewertung der Aussagen von Hans im Hinterkopf behalten werden.

Meines Erachtens ist die Angabe der Jahreszahl 1478 als Beleg für das Vorhandensein von – namentlich zwar nicht bekannten doch im Tal wohnenden – Juden im Busecker Tal auf diese Weise nicht gesichert.


Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Kirchenarchiv Großen-Buseck

Literatur:
Günther Hans: Juden im Busecker Tal in Buseck. eine Dörfer und Burgen, Buseck 1986 Seiten 44-65
Ludwig Jung: Flurnamen der Gemeinde Großen-Buseck, Manuskript 1938
Wilhelm Lindenstruth: Der Streit um das Busecker Tal. Ein Beitrag zur Geschichte der Landeshoheit in Hessen, MOHG NF 18/1910 Seite 85-132 und MOHG NF 19/1911 Seite 67-238
Karl-Heinz Paßler: Die Flurnamen der Gemarkung Großen-Buseck. Ms Alten-Buseck, April 2006


  • 1
    HStAD E 12 Nr. 24/3, als Teil des 7-Huben-Zehnten – „ein acker den milchlingen zustendig im Juden graben
  • 2
    Kirchenarchiv Großen-Buseck, Kirchenrechnung von 1570
  • 3
    Flurnamen, Ms. S. 167
  • 4
    Paßler S. 56
  • 5
    Hans, S. 48
  • 6
    HStAD E 12 Nr. 24/3
  • 7
    Kirchenarchiv Großen-Buseck
  • 8
    HStAD Signatur B 14 Nr. 89
  • 9
    Lindenstruth, z. Bsp. II, S. 99
  • 10
    HStAD B 14 Nr. 285
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