Mit der Ansiedlung von Juden um 15601erschlossen aus Zeugenaussagen von 1620; HStAD E 12 Nr. 21/12 im Busecker Tal entstand die Frage nach einem Bestattungsort für ihre Verstorbenen.
Christliche Mitbürger, lutheranischer Konfession, wurden zu dieser Zeit rund um die Kirche bestattet. Katholische Mitbürger – sofern es sie gab – brauchten hierfür eine Genehmigung des Superintendenten in Gießen.2siehe hierzu die Formalien zur Bestattung des Hieronymus Francicus de Leslie 1728 Völlig ausgeschlossen war eine Bestattung von Juden auf dem Friedhof um die Kirche herum. Dem stand zudem der Wunsch nach einer dauerhaften und ungestörten Ruhefrist im jüdischen Glauben entgegen.
Ob bereits die ersten im Busecker Tal belegten Juden an der Stelle des heutigen „Jüdischen Friedhof“ bestattet wurden ist nicht bekannt. Jüdische Bestattungen auf dem Areal gehen jedoch sicher in die Zeit vor 1750 zurück.
Das Land befand sich vor 1750 im Besitz der Familie v. Buseck gen. Münch, die zu dieser Zeit zwar in Winnerod lebte jedoch in Großen-Buseck mit dem Schloss, dem Troher Hof und Todts Gärten über Wohnsitze und riesige Ländereien verfügte.
Nach dem Tod von Friedrich Ludwig v. Buseck gen. Münch – dem letzten männlichen Vertreter seines Stammes im Dezember 1750 – wird nach derzeitigem Forschungsstand zum ersten Mal der jüdische Friedhof erwähnt, und zwar im Jahr 1753 als es um die Verteilung der sog. Münchschen Erbschaft geht.3HStAM Best. 340 von Nordeck zur Rabenau II/7 (2. Buch, Blatt 154v und 155v); Nr. 7: Specificatio derer von Münchischen Güthern, Zehenden, Erb Pfächten, Zinsen, Mühlen und Leibeigenen … unterm 3ten und 15ten July 1753 beliebten Anschlag
Der jüdische Friedhof in der Gemarkung Großen-Buseck war demnach im Privatbesitz der Familie v. Buseck gen. Münch, eines Zweiges der Familie v. Buseck. Der Friedhof lag nicht in der Hand und Verwaltung der Ganerbschaft Busecker Tal!:
Die Familie v. Buseck gen. Münch hatte ihr Land dauerhaft für alle jüdische Bestattungen im Busecker Tal zur Verfügung gestellt. Das Land wurde in der Münchschen Erbschaft 1753 mit einem Zinswert von 60 Gulden angegeben und jährlichen Erträgen von 2 Gulden.4HStAM Best. 340 von Nordeck zur Rabenau II/7 (2. Buch, Blatt 154v), an anderer Stelle (Blatt 155v) wird der Wert mit 36 Gulden, 3 Albus 1 Heller beziffert. Der jährliche Ertrag wurde im Jahr 1753, als Durchschnitt von einem 12-jährigen Gesamteinkommen ermittelt, und lag bei 1 Gulden, 24 Albus und 1 1/3 Heller.5HStAM Best. 340 von Nordeck zur Rabenau II/7 (2. Buch, Blatt 155v). Die Ermittlung eines 12-jährigen Durchschnittertrages lässt auf eine vorausgehende längere Nutzung schließen.
Das bei „Großen Buseck im Feld liegende adel. v. Münchische Judenbegräbnis“, mit einer Größe von 1 Morgen 2 Viertel 9 Ruthen und 36 Nägel, kam im Zuge der Münchschen Erbteilung an die Familie v. Geismar6HStAD G 26 A Nr. 493/48 wird es 1769 ausdrücklich als bereits bestehendes „Frey Adelich Judenbegräbniß in Großenbusecker feld welchen die Judenschaft bishero Teuheniß besaßen und genoßen, so weit es nehmlich ungebaet ist, nebst dem„r darauf stehenden Birnbaum“. Auch spätere Pachtverträge GemA Buseck GB 503 beziehen sich auf eine Herkunft und den Bestand des Friedhofes bereits unter der Familie v. Buseck gen. Münch., die es mit landesherrlicher Genehmigung im Jahre 1769 für 150 Gulden Frankfurter Währung an die Gemeinde Großen-Buseck verkauft.7HStAD G 26 A Nr. 493/48
Das es sich bei dem jüdischen Friedhof aus der Münchschen Erbschaft um den heute nordwestlich von Großen-Buseck liegenden Friedhof handelt belegt ein Skizze aus dem Jahr 1775.8GemA Buseck GB 1 Nr. 503
Die Gemeinde Großen-Buseck übernahm dieses „Judenbegräbnis“ in ihr Eigentum und verpachtete es gegen einen festen Zins und weitere variable Einkünfte an die jüdischen Gemeinden des Busecker Tales. Aus den Jahren 1775 und 1792 liegen Kopien der Pachtverträge zwischen der Gemeinde Großen-Buseck und der Judenschaft vor. Der markante Grundstückszuschnitt in der Lageskizze des Pachtvertrages von 1775 ist eindeutig9GemA Buseck GB 1 Nr. 503 und noch heute um Grundstücksplan zu erkennen.

Grundstücksplan von 1775
(c) GemA Buseck, GB 1 Nr. 503

Parzellenplan um 185010GemA Buseck GB 1 Nr. 9021 überlagert vom Lageplan11aus Juden im Busekertal Bd. 2 der Gräber
Das Areal des verpachteten Bestattungsplatz reichte, im Gegensatz zu den bis heute erhaltenen Grabstellen, noch etwas weiter nach Norden.
Da idealerweise die Ruhefrist jüdischer Begräbnisse nie endet erschöpfen sich irgendwann auch die Kapazitäten der größten Areale.
Die Belegung begann somit scheinbar im Norden des Areals und wurde nach Süden hin erweitert.
Der älteste erhaltene Grabstein datiert in das Jahr 1841 und befindet sich im süd-westlichen Bereich des für 1775 überlieferten Areals (blaue Umrandung). In diesem Gräberfeld finden sich Grabsteine für Bestattungen bis 1868. Damit war das Gräberfeld mit einer Gesamtgröße von 6288 Quadratmetern12Grundbuch der Gemeinde Großen-Buseck; GemA Buseck GB 1 Nr. 9031 belegt und musste erweitert werden.
Im Mai 1869 kauften die fünf israelitischen Gemeinden Großen-Busecks, Alten-Busecks, Beuerns, Reiskirchens und Burkhardsfeldens zwei südlich angrenzende Parzellen (rot), welche bereits ab Februar 1869 (!) belegt wurden. Die nächste Erweiterung des Friedhofs datiert in das Jahr 1892 (heutiger Eingang mit Gräberfeld E = grün). Mit diesen Parzellen erweiterte sich das Friedhofsgelände um 750 Quadratmeter.
Während es sich bei den rot und grün umrandeten Parzellen um Eigentum der fünf jüdischen Gemeinden handelte, war das blau umrandete Areal weiterhin im Besitz der Gemeinde Großen-Buseck. Im Jahr 1908 scheidet die jüdische Gemeinde von Burkhardsfelden aus dem Eigentümerverband aus.13GemA Buseck GB 1 Nr. 9031; lt. Köhler S. 9 berichtete das Kreisamt an die Gemeinde Burkhardsfelden bereits 1877: „Wir benachrichtigen Sie, daß Gh. Ministerium des Innern durch höchste Verfügung vom 10.d.M. die von sämtlichen Mitgliedern Ihrer [der jüdischen]Gemeinde [Burkhardsfelden] beantragte Auflösung der Gemeinde genehmigt hat.“ Das erklärt jedoch nicht, warum die jüdische Gemeinde Burkhardsfelden im Grundbuch Großen-Buseck noch beim Kauf des Grundstücks 1892 eingetragen wurde.
Die nächste Änderung kommt im Jahr 1920, als von dem ursprünglichen Friedhofsareal (blau) 1494 m² (der schwarz umrandete, südliche Teil) abgetrennt und den gekauften Parzellen zugeschlagen wurde.14Lt. Eintrag im Protokollbuch der Gemeinde Großen-Buseck kaufte die israelitische Religionsgemeinde von der bürgerlichen Gemeinde Großen-Buseck am 26. August 1920 ca. 1400 Quadratmeter von ihrem gepachteten Friedhof zum Preis von 1,25 Mark pro Quadratmeter. GemA Buseck GB 1 Nr. 633 S. 256 Die verbliebenen 4446 Quadratmeter wurden als Wüstung deklariert und blieben im Eigentum der Gemeinde Großen-Buseck.
Die vier verbliebenen jüdischen Eigentümergemeinden im Busecker Tal waren nun im Besitz eines Bestattungsplatzes von 2894 Quadratmeter – dies ist der heute noch in der Gemarkung befindliche Judenfriedhof.
Die letzte jüdische Bestattung fand im Jahr 1939 auf dem Friedhof statt.
Im Jahr 1945 wurden mehrere getötete Insassen der12. SS-Eisenbahnbaubrigade vorübergehend auf dem Friedhof bestattet. Diese wurden 1959 nach Kloster Arnsburg umgebettet.
Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
HStAM = Hessisches Staatsarchiv Marburg
GemA Buseck = Gemeindearchiv Buseck
Literatur:
Gustav Ernst Köhler: Die Judengemeinde von Burkhardsfelden im Busecker Tal. Reiskirchen 1993; Schriftenreihe der Heimatgeschichtlichen Vereinigung Reiskirchen e. V. Heft Nr. 14
Hanno Müller et al.: Juden im Busecker Tal, 2 Bde., Fernwald 2013
- 1erschlossen aus Zeugenaussagen von 1620; HStAD E 12 Nr. 21/12
- 2siehe hierzu die Formalien zur Bestattung des Hieronymus Francicus de Leslie 1728
- 3HStAM Best. 340 von Nordeck zur Rabenau II/7 (2. Buch, Blatt 154v und 155v); Nr. 7: Specificatio derer von Münchischen Güthern, Zehenden, Erb Pfächten, Zinsen, Mühlen und Leibeigenen … unterm 3ten und 15ten July 1753 beliebten Anschlag
- 4HStAM Best. 340 von Nordeck zur Rabenau II/7 (2. Buch, Blatt 154v), an anderer Stelle (Blatt 155v) wird der Wert mit 36 Gulden, 3 Albus 1 Heller beziffert.
- 5HStAM Best. 340 von Nordeck zur Rabenau II/7 (2. Buch, Blatt 155v).
- 6HStAD G 26 A Nr. 493/48 wird es 1769 ausdrücklich als bereits bestehendes „Frey Adelich Judenbegräbniß in Großenbusecker feld welchen die Judenschaft bishero Teuheniß besaßen und genoßen, so weit es nehmlich ungebaet ist, nebst dem„r darauf stehenden Birnbaum“. Auch spätere Pachtverträge GemA Buseck GB 503 beziehen sich auf eine Herkunft und den Bestand des Friedhofes bereits unter der Familie v. Buseck gen. Münch.
- 7HStAD G 26 A Nr. 493/48
- 8GemA Buseck GB 1 Nr. 503
- 9GemA Buseck GB 1 Nr. 503
- 10GemA Buseck GB 1 Nr. 9021
- 11aus Juden im Busekertal Bd. 2
- 12Grundbuch der Gemeinde Großen-Buseck; GemA Buseck GB 1 Nr. 9031
- 13GemA Buseck GB 1 Nr. 9031; lt. Köhler S. 9 berichtete das Kreisamt an die Gemeinde Burkhardsfelden bereits 1877: „Wir benachrichtigen Sie, daß Gh. Ministerium des Innern durch höchste Verfügung vom 10.d.M. die von sämtlichen Mitgliedern Ihrer [der jüdischen]Gemeinde [Burkhardsfelden] beantragte Auflösung der Gemeinde genehmigt hat.“ Das erklärt jedoch nicht, warum die jüdische Gemeinde Burkhardsfelden im Grundbuch Großen-Buseck noch beim Kauf des Grundstücks 1892 eingetragen wurde.
- 14Lt. Eintrag im Protokollbuch der Gemeinde Großen-Buseck kaufte die israelitische Religionsgemeinde von der bürgerlichen Gemeinde Großen-Buseck am 26. August 1920 ca. 1400 Quadratmeter von ihrem gepachteten Friedhof zum Preis von 1,25 Mark pro Quadratmeter. GemA Buseck GB 1 Nr. 633 S. 256
