Als eines der drei Hauptnahrungsmittel galt früher das Bier. Das Volksgetränk hatte deutlich weniger Alkoholgehalt als heute und seine Besteuerung bot ein gutes Einkommen. Sowohl das Brauen wie auch der Verkauf wurden besteuert. So finden sich die frühen Brauhäuser im Busecker Tal innerhalb der Adelshöfe. So sind sowohl für Schloss, als auch für Brands- und Hofburg Brauhäuser überliefert.
Wen verwundert es, dass die Ganerben ein zum Gericht gehörendes Brauhaus unterhielten. Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die Ganerben vom Großherzogtum Hessen für die ihnen als Patrimonialgerichtsherren zustehenden Einnahmen von Branntwein, Brau-, Niederlags- (Wein-), Zapfgeldern und Tranksteuern entschädigt,117 da diese Steuern nun an das Großherzogtum übergingen. Jedoch war es bereits 1594 zwischen dem Landgrafen von Hessen- Darmstadt und den Ganerben zu Unstimmigkeiten über die Zuständigkeit der Steuern aus Bannwein und den Trankgeldern gekommen.218
Das ganerbschaftliche Brauhaus
Ein Brauhaus der Ganerben in Großen-Buseck bestand bereits vor 1570, da es wie viele andere Gebäude des Gerichts als Verlustmeldung des großen Brandes des Ortes aufgelistet wird.3HStAD G 26 A Nr. 496/1 Bl. 1v Ein Ersatzgebäude wurde schnell in Frohnhausen gekauft, weil Ganerben und die Gemeinde ein solches Gebäude unbedingt brauchten. Allerdings gefiel den Ganerben das gekaufte Gebäude nicht und es kam 1571 zum Prozess, da der Verkäufer das Gebäude für den Transport bereits abgeschlagen hatte.4Memoriale Bey. S. 257f. Welches Brauhaus am Ende im Ort aufgestellt wurde, es war 1594 bereits wieder „etwas schadhaft und baufällig worden“.5HStAD G 26 A Nr. 496/1 Bl. 1 Zu der Zeit stand ein niederländischer Braumeister in Diensten der Ganerben und braute ein süßes, nicht lagerfähiges Bier, worüber sich der Gießener Keller beklagte. Der Vorgänger des niederländischen Brauers lebte noch immer im Busecker Tal und braute bei Bedarf ebenfalls noch.6Memoriale Bey. S. 403 Beide dürften den folgenden Eid abgelegt haben, der uns schriftlich aus der Zeit um 1650 überliefert ist:
„Brau- Meisters-Aydt
Ihr als angeordneter BrauMeister im gemeinen Brauhaus allhier sollet angeloben undt einen leiblichen Aidt zu dem Allmächtigen Gott schwehren, daß Ihr denen hoch. Adl. Herren Schultheißen, Vierrern undt GanErben des Buseckerthals etc. als Eure Adl. Obrigkeit wollet trew, holt undt gewärtig seyn, auff das gemeine BrauHaus, undt insonderheit auff das Obrigkeitliche BrauZeug darin, trewe undt fleisige auffsicht undt achtung haben, beydes saubern und rein halten undt so oft von der Adl. Obrigkeit oder von Eurem undt anderen Unterthanen des Buseckerthals allhier od anderßwo Ihr zum Bier brauen ersucht od angesprochen werdet, Euch umb den obrigkeitlich bestimbten Lohn darzu bereit, willig und unverdrossen erweisen unndt finden lassen. So dan iedesmahl, wir viel Achtel Malz Einer zu Bier machen läst, gleich des ander Tages nach dem Bier brauen, dem GerichtSchreiber auffrichtig und trewlich anzeig undt darvon nicht das geringste der Obrigkeit zu Nachteil hinterschlagen helffen, undt also, in diesem ehernen Ambt allerdings euch bezeigen undt verhalten wie
einem Redlich trewen und gewissenhaften Brau Meister Eignet und wohl anstehet ohne Gefährde.“7HStAD E 9 Nr. 1150
Wo das frühe Brauhaus stand ist unklar. In den Beschreibungen der Geschehnisse um den Pfarrer Michael Becker 15608siehe: Wolfgang Münch Martyrium … in: Thal’sches Rathaus S. 115ff wird auch das Brauhaus erwähnt, als die Gießener Beamten und Untertanen in Großen-Buseck eingerückt waren und Melchior v. Trohe als einzig anwesender Ganerbe sie bewirten musste. Rentmeister Breitenstein ließ dann die Burkhardsfelder nach Großen-Buseck fordern. Da deren Ankunft sich natürlich hinauszog, lud Melchior v. Trohe die fürstlichen Beamten und Diener in sein Haus, ‘so unden ahm ende stehet’9Das Haus Melchior v. Trohes war der Troher Hof, der am westlichen Ende des Angers stand., zum Mahle. Sie ließen sich nicht lange nötigen, aßen ‘suppen und eier’ und tranken also mit ihm. Den Bürgern ließ der Junker durch seinen Diener zwei Eimer seines Landweins, Bier und Brot aufs Rathaus bringen. Wohl „‘vielemehr aus forcht und verhuetung großen unrats’ … Anfangs klagten die Ganerben, daß ‘Melchior von Trohe ungefehrlich anderthalb ohm weines eigenes gewalts genommen und ausgetrunken’ worden sei. Das ließ sich aber nicht gut aufrecht erhalten. Die Bewirtung der Gießener konnte nicht abgeleugnet werden. Der eigne Gerichtsschreiber konnte nur bezeugen, ‘er hab mit seinem soen vor dem brauhaus zu Busseck gehalten und bier geladen, do er gesehen, wie Milchior von Trohe zu ihnen sei gangen und sie mit sich heimgenommen’. Betreffs des Weins wußte er allerdings nur anzugeben, ‘alß er widder naher hauße ziehen wollen, sei er durch junker Milchiors hoif gangen, do er gesehen, das ein bürger von Gießen ein eimer mit wein auß junker Milchiors hauß getragen, darauß ihme, zeugen, zu trinken geben’“10Lindenstruth, Hess. Chronik 3/1914, S. 112f Aus der Beschreibung innerhalb des Textes könnte man vermuten, dass das frühe Brauhaus auf dem Anger gestanden hat. Dies würde zu der dortigen Sammlung der Gerichtsgebäude passen und würde frisches Bier für die Bewirtung beim Weinkaufs bereithalten.
Private Brauhäuser
Spätestens im 19. Jahrhundert kamen private Brauhäuser – vornehmlich bei Gaststätten und Mühlen – auf.
Unionsbrauerei
Nach 1900 entstand in Großen-Buseck eine gewerbliche „Großbrauerei„. Sie war auf dem Gelände des Gaststätte „Zum Busecker Tal“ in der Bahnhofstraße 37 angesiedelt.
Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Literatur:
Wilhelm Lindenstruth: Die Vorgänge in Großen-Buseck am 7. Und 8. März 1561, der Anlaß des 15jährigen Reichskammergerichtsprozesses der Ganerben des Buseckers Tals wider Hessen, II. in: Hess. Chronik 3/1914
von der Malsburg: Memoriale an die hochlöb. allgemeine Reichsversammlung zu Regenspurg mit beygefügter Specie Facti und … Deduction vieler … nullitäten … einer bei dem … Reichshofrath in Sachen der Unterthanen und Eingesessenen des Busecker Thals … wider … Ernst Ludwigen Landgrafen zu Hessen … beschlossenen Urtheil von der … Hessischen Gesandschaft übergeben; Gießen 1707
Elke Noppes (Hrsg.), Thal’sches Rathaus. Geschichte und Geschichten, Buseck 2015 – Schriftenreihe des Heimatkundlichen Arbeitskreises Buseck e. V. Heft 17
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- 3HStAD G 26 A Nr. 496/1 Bl. 1v
- 4Memoriale Bey. S. 257f.
- 5HStAD G 26 A Nr. 496/1 Bl. 1
- 6Memoriale Bey. S. 403
- 7HStAD E 9 Nr. 1150
- 8siehe: Wolfgang Münch Martyrium … in: Thal’sches Rathaus S. 115ff
- 9Das Haus Melchior v. Trohes war der Troher Hof, der am westlichen Ende des Angers stand.
- 10Lindenstruth, Hess. Chronik 3/1914, S. 112f
