- Auch der kleine Hof, oder der kleine Burghof genannt.
Einst stand im Bereich der Zeilstraße, Wieseckschlaufe und Oberpforte ein adliger Gutshof. Dieser gelangte im Jahr 16271Kauf; Urkunde in Privatbesitz. in den Besitz der Familie v. Buseck gen. Münch.2Es kann sich hierbei nicht bereits um die 1560 erwähnte „Behausung“ des Wilhelm v. Buseck gen. Münch handeln: HStAD E 12 Nr. 28/5 Blatt 3
Im Verkaufsbrief von 1627 wird der Hof beschrieben: „unseren freyenn Adelichen ansitz undt behausung im Dorff großenn Buseck mit allen darzu gehörigen bäuen, Viehhauß, Scheuern, stallungen, die im garten darzu gehörige Möhle, sampt denn gärten, äckern, wiesen, Trieschen, Holz undt gestrauche, vor undt umb großenn Buseck undt in derselben Feldmarck gelegen mit aller zugehörungen … auch die Beurer wiesen, sampt dem darin gelegenen Weyher. Item denn Zehenden zue Omelßhausen mit eingeschloßenn“3Urkunde in Privatbesitz.
Die zu dem freiadligen Ansitz „im garten darzu gehörige Möhle„, läßt sich mit der Kleinmühle identifizieren.
Ob die geschilderte Hofbebauung südlich oder nördlich der Wieseckschlaufe stand ist nicht bekannt. Das Areal südlich, in der Wieseckschlaufe trägt um 1850 den Flurnamen Todts Gärten4HStAD E 12 Nr. 15/18 wird für Ende Dezember 1750 ein Johann Philipp Todt als Pächter des Hofes bei der Inbesitznahme der Erben erwähnt. Wahrscheinlich handelt es sich hier um Georg Philipp Dod, FB GBu Nr. 1226 – belegt in Großen-Buseck zwischen 1726 und seinem Tod 1763 oder eines seiner Kinder. Der Vorname „Joh. Philipp“ ist in diesem Jahr für die Familie Todt in Ggroßen-Buseck nicht belegt. Sein Sohn Johannes (FB GBu Nr. 1228) gehört 1771 zu den Käufern des Areals.. Dies kann auf die zum Hof gehörigen Gärten hindeuten, oder dass das ehemalige Gutshaus bereits in Vergessenheit geraten war und nur die heute noch bestehenden Gärten angesprochen wurden.

Todts Gärten – Parzellenkarte Großen-Buseck, um 1850
(c) Repro Volker Lindenstruth, Beuern
Eine Bebauung der Oberpforte nördlich der Wieseck hat erst nach 1800 stattgefunden. Hier könnte zuvor ein adliger Hof gestanden haben. Ähnlich spät setzt die Bebauung mit ungraden Hausnummern am Beginn der Zeilstraße und des Anfangs der Wilhelmstraße ein.
Da die „Zahlgass„, die spätere Zeilstraße bereits 14895UniA Gießen Arnsburger Kauf, Bl. Bl. 14r erwähnt wird und sich ihr Verlauf im unteren (nördlichen) Bereich wohl nicht grundlegend geändert hat, dürften das Areal dieses kleinen Burghofes schon früh durch die Straße geteilt worden sein.
Da es sich – wie im Kaufbrief von 1627 – um einen freien Adligen Besitz (Privateigentum) handelt, ist die frühe Quellenlage dünn. Im Gegensatz zu Lehnsgut fehlen uns hier Nachrichten zum Besitzübergang in Folge von Erbschaft etc.
Überlegungen zu Besitz- und Herkunftsverhältnissen vor 1627
Johann Philipp v. Buseck gen. Münch kauft diesen freiadligen Ansitz und Behausung 1627 von seinen Schwiegereltern Adam Arnd v. Oeynhausen und Anna Rebecca geb. Schutzbar gen. Milchling.6Urkunde in Privatbesitz.
Die meisten Besitzungen des Adam Arnd v. Oeynhausen im Busecker Tal hat seine Frau Anna Rebecca geb. Schutzbar gen. Milchling mit in die Ehe gebracht, oder später als Erbe erhalten. So können wir durchaus davon ausgehen, dass auch Todts Gärten ein Erbe aus dem ehemaligen Besitz der Schutzbar gen. Milchling ist. Wahrscheinlich handelt es sich dabei um Besitz des Philipp v. Trohe, der seinen Besitz an die Söhne seiner Erbtochter Margarethe v. Trohe aus der Ehe mit derem früh verstorbenen Ehemann Crafft Schutzbar gen. Milchling weitergab. So geschehen bei seiner Bitte an den Landgrafen 7(siehe HStAM Urk. 14 Nr. 12058) 1505, seine Enkel mit dem Schloß in Großen-Buseck zu belehnen. Wenn diese Besitzfolge stimmt wird Todts Gärten schon vor 1500 bestanden haben.
Im Jahr 1507 verschreiben Philipp Schutzbar gen. Milchling, Crafts sel Sohn und seine Brüder ihren Eigenhof in der Großen-Busecker Feldmark als Pfand. Hierbei kann es sich nur um Todts Gärten handeln, da ihre weiteren bekannten Besitzungen in Großen-Buseck Lehnsgüter waren.81507 November 22: Philipp Schutzbar gen. Milchling, Crafts sel Sohn und seine Brüder verschreiben dem Klosters Marienschloß – vertreten durch dessen Äbtissin Gude Brand v. Buseck – 120 (oder 170 zelbenzig) fl für die Aufnahme von Philipps Schwester Anne Schutzbar in das Kloster. Als Pfand setzen sie ihren Eigenhof in der Großen-Busecker Feldmark mit allem Zugehör, Acker und Wiesen – der ihnen von ihrem Altvatter Philipp v. Trohe auferstorben ist. HStAD A3 Nr. 132/8 – Eine Mühle wird hier nicht erwähnt! – Um das Schloss mit seinen Besitzungen, oder die „Burg gen. der Perch“, kann es sich hier nicht handeln, da es sich bei diesen um Lehen und nicht um Eigenbesitz handelt. Der Troher Hof kam erst deutlich später von der Familie v. Trohe in den Besitz der Familie v. Buseck gen. Münch und war somit wohl nie im Besitz der Schutzbar gen. Milchling und v. Oeynhausen.
Verschiedene Erb- und Gütertausche führten dazu, dass die Großen-Busecker Eigen- und Lehnsgüter über Anna Rebecca geb. Schutzbar gen. Milchling an ihren Mann Adam Arnd v. Oeynhausen kamen – und der Hof mit Mühle 1627 an den Schwiegersohn der Beiden Johann Philipp v. Buseck gen. Münch verkauft wurde. In den nächsten Generationen verbleibt der Hof bei den Nachfahren des Johann Philipp v. Buseck gen. Münch, bis die Familie v. Buseck gen. Münch im Jahr 1750 im Mannesstamm ausstirbt und der Hof als Teil der Erbmasse der sog. Münchschen Erbschaft auftaucht.
Der kleine (Burg-)Hof wird Ende Dezember 1750 vom Pächter Johann Philipp Todt bewohnt9HStAD E 12 Nr. 15/18 als Pächter des Hofes bei der Inbesitznahme der Erben erwähnt und hat im Jahr 1753 einen Wert von 14.542 Gulden. Im Vergleich dazu sei hier das Schloss mit seinem Gutshof angegeben, dessen Wert mit ca. 27.555 Gulden angegeben wird.10HStAM Best. 340 von Nordeck zur Rabenau II/7 (2. Buch, Blatt 153r); Nr. 7: Specificatio derer von Münchischen Güthern, Zehenden, Erb Pfächten, Zinsen, Mühlen und Leibeigenen … unterm 3ten und 15ten July 1753 beliebten Anschlag
Bei der Teilung der sog. Münchschen Erbschaft kommt der kleine Hof, ohne die Kleinmühle, an den von Geismarischen Zweig.
Die Kleinmühle geht an den Zweig von Milchling.
Im Jahr 1771 verkaufen die Nachfahren des Geismarischen Zweig, die Familie v. Freudenberg den Hof an zahlreiche Großen-Busecker Bürger.
Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
HStAM = Hessisches Staatsarchiv Marburg
UniA GI = Universitätsarchiv Gießen
Literatur:
Albrecht Eckhardt: Klosterarchive : Regesten und Urkunden Teil: 8 : Die oberhessischen Klöster; Dritter Band 2. Hälfte Texte und Indizes; Marburg 1988
- 1Kauf; Urkunde in Privatbesitz.
- 2Es kann sich hierbei nicht bereits um die 1560 erwähnte „Behausung“ des Wilhelm v. Buseck gen. Münch handeln: HStAD E 12 Nr. 28/5 Blatt 3
- 3Urkunde in Privatbesitz.
- 4HStAD E 12 Nr. 15/18 wird für Ende Dezember 1750 ein Johann Philipp Todt als Pächter des Hofes bei der Inbesitznahme der Erben erwähnt. Wahrscheinlich handelt es sich hier um Georg Philipp Dod, FB GBu Nr. 1226 – belegt in Großen-Buseck zwischen 1726 und seinem Tod 1763 oder eines seiner Kinder. Der Vorname „Joh. Philipp“ ist in diesem Jahr für die Familie Todt in Ggroßen-Buseck nicht belegt. Sein Sohn Johannes (FB GBu Nr. 1228) gehört 1771 zu den Käufern des Areals.
- 5UniA Gießen Arnsburger Kauf, Bl. Bl. 14r
- 6Urkunde in Privatbesitz.
- 7(siehe HStAM Urk. 14 Nr. 12058) 1505, seine Enkel mit dem Schloß in Großen-Buseck zu belehnen.
- 81507 November 22: Philipp Schutzbar gen. Milchling, Crafts sel Sohn und seine Brüder verschreiben dem Klosters Marienschloß – vertreten durch dessen Äbtissin Gude Brand v. Buseck – 120 (oder 170 zelbenzig) fl für die Aufnahme von Philipps Schwester Anne Schutzbar in das Kloster. Als Pfand setzen sie ihren Eigenhof in der Großen-Busecker Feldmark mit allem Zugehör, Acker und Wiesen – der ihnen von ihrem Altvatter Philipp v. Trohe auferstorben ist. HStAD A3 Nr. 132/8 – Eine Mühle wird hier nicht erwähnt! – Um das Schloss mit seinen Besitzungen, oder die „Burg gen. der Perch“, kann es sich hier nicht handeln, da es sich bei diesen um Lehen und nicht um Eigenbesitz handelt. Der Troher Hof kam erst deutlich später von der Familie v. Trohe in den Besitz der Familie v. Buseck gen. Münch und war somit wohl nie im Besitz der Schutzbar gen. Milchling und v. Oeynhausen.
- 9HStAD E 12 Nr. 15/18 als Pächter des Hofes bei der Inbesitznahme der Erben erwähnt
- 10HStAM Best. 340 von Nordeck zur Rabenau II/7 (2. Buch, Blatt 153r); Nr. 7: Specificatio derer von Münchischen Güthern, Zehenden, Erb Pfächten, Zinsen, Mühlen und Leibeigenen … unterm 3ten und 15ten July 1753 beliebten Anschlag
