Fußmühle

(in Bearbeitung)

weitere Namen: unbekannt
Lage/Anschrift: 35418 Buseck- Großen-Buseck
Zustand: abgerissen – heute erinnert der Straßenname „Zur Fußmühle“ an ihre ehemalige Lage.
Ersterwähnung:  1630
Infos: Wassermühle an der Wieseck  —   stillgelegt etwa 1970,  Schlaggang

Das genaue Alter der Fußmühle lässt sich nicht feststellen. Zur frühen Geschichte liegen nur sporadische Überlieferungen vor.
Erstmals weist ein Eintrag im Dorfbuch von 1630 auf die Fußmühle hin. 1HStAD E 12 Nr. 371/14 Darin werden die Eigentümer der damals bestehenden elf Mühlen im Busecker Tal genannt, darunter ‚drei Hr. Hans Philipp v. Buseck gen. Münch‘. 2Bei den anderen beiden Mühlen handelt es sich um die Kleinmühle in Großen-Buseck und die Neumühle in der Gemarkung Beuern.
Bei diesen drei Mühlen müsste es sich, nach der uns heute bekannten Besitzgeschichte der Mühlen, um die Neumühle, die Fußmühle und die Kleinmühle handeln.

Fußmühle

Fußmühle
(c) Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.

Ansonsten ist es um die Fußmühle recht still. Sie war im Privatbesitz der Familie v. Buseck gen. Münch und taucht nach 1750 unter ihren Besitztümern in der sog. „Münchischen Erbschaft“ auf.
Hierbei handelt es sich um eine langwierige Erbteilung nach dem Tod des letzten männlichen v. Buseck gen. Münch. Der Geheime Rat Friedrich Ludwig v. Buseck gen. Münch war im Dezember 1750 in Winnerod verstorben ohne Kinder zu hinterlassen. Laut Testament fielen seine Besitzungen an die Kinder seiner – ebenfalls bereits verstorbenen – Schwestern. Da es zwei Generationen zuvor schon mal so aussah als ob die Familie im Mannesstamm aussterben könnte gab es in einem Heiratsvertrag den Passus, dass die Kinder der Braut (eine geb. v. Buseck gen. Münch) im Falle des Aussterbens im Mannesstamm erbberechtigt sind. Dieser Passus kam nun – nach langen Streitereien – zum tragen. Aus diesen Auflistungen aller Besitzungern um den Wert der Erbschaft festzustellen sind uns die zahlreichen Besitzungen Friedrich Ludwig v. Buseck gen. Münch bekannt.
Die Fußmühle fiel laut Teilungsvereinbarung an den Rabenauischen Stamm, der auch das Schloss in Großen-Buseck erbte. Ihr Wert um 1760 betrug 1.376 Gulden 13 Albus und 6 Pfennige. Ihr Müller leistete zu dieser Zeit jährlich Abgaben von 12 Achtel Korn und Geldabgaben von 45 Gulden 21 Albus und 7 Pfennige. Damit lieferte sie an Geldabgaben 1/8 mehr als die Kleinmühle, die ebenfalls 12 Achtel Korn plus Geld an ihren Eigentümer zahlen muss. 3HStAM Bestand 340 Schenck zu Schweinsberg Niederofleiden Nr. 119

Eigentümer

– 1630 –Hans Philipp v. Buseck gen Münch (verlinken mit: PN 4044)
bis 1750Friedrich Ludwig v. Buseck gen. Münch (verlinken mit: PN 4052)
1753 –In der Erbteilung ging die Mühle an den Rabenauischen Stamm
um 1770 –Johann Balthasar Plock
1772 –Armen-Hospital in Gießen

Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
HStAM = Hessisches Staatsarchiv Marburg

Literatur:


  • 1
    HStAD E 12 Nr. 371/14
  • 2
    Bei den anderen beiden Mühlen handelt es sich um die Kleinmühle in Großen-Buseck und die Neumühle in der Gemarkung Beuern.
  • 3
    HStAM Bestand 340 Schenck zu Schweinsberg Niederofleiden Nr. 119
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