(in Bearbeitung)
Das genaue Alter der Mönchmühle lässt sich nicht feststellen. 3Zur früher in der Literatur erwähnten Ersterwähnung von 1360 siehe hier. Zur frühen Geschichte liegen nur sporadische Überlieferungen vor.
Nach der derzeit bekannten Quellenlage wird die Mühle um 1580 erstmals erwähnt. In dieser Zeit entstand eine Auflistung, an wen oder wohin Beuerner Bürger ständige Abgaben zu leisten hatten. Darunter sind auch Abgaben an das Kloster Arnsburg aufgeführt – jedoch nicht bei der in der Liste angeführten, vermutlichen, Mönchmühle. Zu ihr heißt es:
„Heinrich Mohln any mohln, zu Burghain geleg: Gibt keine Pfacht, sondern Fritterich Rolnhausen 2 Han von 1 Gart und einer wissen.“ 4HStAD G 26 A Nr. 485/4
Heinrich Müller [hat] eine Mühle zu Burghain gelegen. Er gibt keine Pacht, sondern [zahlt] Friedrich Rolnhausen 2 Hähne von einem Garten und einer Wiese. – Demnach gehörte die, hier durch ihre Lage unter dem Burghain identifizierte, Mönchmühle um 1580 einem Privatmann Heinrich Müller (Mohln).

Mönchmühle
(c) Heimatkundlicher Arbeitskreis Buseck e. V.
Wann kam die Mühle in den Besitz des Klosters Arnsburg?
Wir wissen es nicht. In einer Auflistung der Mühlen im Busecker Tal aus dem Jahr 1630 5HStAD E 12 Nr. 25/1 – Dorfbuch 1630 werden Besitzer von elf Mühlen aufgelistet (eigentlich müssten es 12 sein). Die Liste nennt nur die Eigentümer der Mühlen, nicht deren Standort oder Eigenname. Unter den Eigentümer findet sich das Kloster Arnsburg mit einer Mühle. Dass es sich hierbei um die Mönchmühle in Beuern handelt ist möglich, doch nicht sicher.
Der Name Mönchmühle, oder besser die Bezeichnung Mönchmüller taucht erstmals 1706 in einem Taufeintrag unter den genannten Paten auf. Antonius der Mönchmüller wird dort genannt. Wahrscheinlich handelt es sich dabei um Anthonius Theiß, der bereits 1704 und 1705 als Müller – ohne Nennung der Mühle – unter den Pateneinträgen auftaucht.
Das Beuerner Kirchenbuch nennt uns bereits früher die Namen von Müllern in Beuern unter den Einträgen. Angaben die eine Person zwar als Müller ausweisen, jedoch ohne Nennung der Mühle, sind nur schwer den vorhandenen Mühlen zuzuweisen.
Zeitleiste, Eigentümer und Müller
| 1663 | Das Kl. Arnsburg beschwert sich bei den Ganerben des Busecker Tales wegen Beschwerungen und Dienstbarkeiten ihrer freiadligen Mühle in Beuern6HStAD F 31 Nr. 3198 Bl. 195ff |
| 1663 | Johann Neb, Sohn des Müllers7HStAD F 31 Nr. 3198 Bl. 196 – ein Einlauftiger – „EINLÄUFIG adj. nbf. einläuftig. abhängig, besitzlos: ⟨1264/8⟩ illi homines, qui dicuntur hindersesse sive einleffigede lüde weist. 3,620 G. 1567 daher man auch etwan hoͤret, das die armen einleufftigen beurlin, wenn sie wider ein reichen ackerman einklage haben, offtmals jrem rechten weichen Milichius schrap teufel P 3b. – substantiviert in neuerer historischer terminologie: 1972 einläufiger .. eigentlich nur derjenige, der gar keinen grundbesitz hatte Haberkern/W. hilfswb. historiker 1,168b.“ aus: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm / Neubearbeitung (A–F), digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/25, <https://www.woerterbuchnetz.de/DWB2>, abgerufen am 03.01.2026. |
| 1682 | Bezeichnet das Kloster Arnsburg seine freiadlige Mühle in Beuern als Münchmühle.8HStAD F 31 Nr. 3198 Bl. 293 |
| 1706 | Anthonius Theiß9HStAD F 31 Nr. 3194 Bl. 290, ohne Jahresnennung; FB Beu Nr. 1251 – Münchmüller 1706 |
| 1734 | Agnes Catharina (auch Anna Agnes), Witwe des Hieronymus Neeb wird auf Klage des Klosters Arnsburg die Mühle abgenommen. Worauf sie bis 1739 einen Prozeß gegen das Kloster Arnsburg führt.10HStAD G 26A Nr. 479/3 |
Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Literatur:
Hanno Müller, Philipp Lindenstruth: Familienbuch Beuern. Buseck-Beuern, Kreis Gießen; Fernwald 1998 = FB Beu
- 1um 1580 – HStAD G 26 A Nr. 485/4
- 2HStAD G 26 A Nr. 485/4
- 3Zur früher in der Literatur erwähnten Ersterwähnung von 1360 siehe hier.
- 4HStAD G 26 A Nr. 485/4
- 5HStAD E 12 Nr. 25/1 – Dorfbuch 1630
- 6HStAD F 31 Nr. 3198 Bl. 195ff
- 7HStAD F 31 Nr. 3198 Bl. 196 – ein Einlauftiger – „EINLÄUFIG adj. nbf. einläuftig. abhängig, besitzlos: ⟨1264/8⟩ illi homines, qui dicuntur hindersesse sive einleffigede lüde weist. 3,620 G. 1567 daher man auch etwan hoͤret, das die armen einleufftigen beurlin, wenn sie wider ein reichen ackerman einklage haben, offtmals jrem rechten weichen Milichius schrap teufel P 3b. – substantiviert in neuerer historischer terminologie: 1972 einläufiger .. eigentlich nur derjenige, der gar keinen grundbesitz hatte Haberkern/W. hilfswb. historiker 1,168b.“ aus: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm / Neubearbeitung (A–F), digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/25, <https://www.woerterbuchnetz.de/DWB2>, abgerufen am 03.01.2026.
- 8HStAD F 31 Nr. 3198 Bl. 293
- 9HStAD F 31 Nr. 3194 Bl. 290, ohne Jahresnennung; FB Beu Nr. 1251 – Münchmüller 1706
- 10HStAD G 26A Nr. 479/3
