Die Witwe

Als am Abend des 21. Dezember 1750 in Winnerod der Geheime Rat Friedrich Ludwig v. Buseck gen. Münch im Fackelschein zu Grabe getragen wurde starb der zweite Zweig der Familie v. Buseck im Mannesstamm aus.11575 war mit dem Tod von Hartmann v. Buseck gen. Rüßer der erste Zweig der Familie v. Buseck im Mannesstamm ausgestorben.
Trotz des Kinderreichtums in den letzten beiden Generationen, mit überwiegend männlichen Nachkommen, verstarben die Söhne der letzten Generation ohne Kinder.

Friedrich Ludwig v. Buseck gen. Münch hinterlässt bei seinem Tod seine Witwe Christina Magdalena Luisa Albertina geb. v. Hutten. Kurz vor dem Tod ihres Mannes war bereits ihre langjährige Gesellschafterin Wilhelmina Catharina v. Horn verstorben und am 27. November 1750 in Winnerod bestattet. Wilhelmina Catharina v. Horn lebte 42 Jahre als Gesellschafterin bei Christina Magdalena Luisa Albertina geb. v. Hutten, kam also gerade zwei Jahre nach der Eheschließung in den Haushalt des Ehepaares v. Buseck gen. Münch. Innerhalb von nur vier Wochen verlor sie ihre beiden engsten Vertrauten. Es ist nicht bekannt, dass die Witwe weitere Freunde in Winnerod hatte.
Im Jahr 1756 verstarb ihre jüngere Schwester Johanna Philippina Maria Sophia v. Hutten, die 6 Jahre an Wassersucht litt, in Winnerod.2FB Winnerod Nr. 332; ca. 62 Jahre alt Die 1696 geborene Johanna Philippina trat 1728 in das adlige Damenstift Wasungen in Thüringen ein. Dort fiel es ihr scheinbar schwer sich den Gepflogenheiten des Stiftes anzupassen.3Hanna S. 199f Ob Johanna Philippina ihre Schwester immer wieder besuchte, auch längerfristig, oder zum Schluss ganz in Winnerod lebte ist nicht klar.

Finanziell war die Witwe abgesichert. Friedrich Ludwig hatte ihr im Testament einiges zur Nutznießung hinterlassen. Zeitlebens – solange sie unverheiratet blieb – durfte sie das Gut Winnerod bewohnen und die Nutznießung aus Gut und dem Dorf Winnerod sampt seinen Gebäuden, Wäldern und Handdienste der Bewohnern beziehen und verwenden. Zudem stand ihr die Nutzung der Neumühle bei Beuern kostenfrei zu, sowie die Pachtzahlungen des Müllers. Im Gut Winnerod stehen ihr alle Möbel, Geräte, Vieh, Silber, Frucht usw. zu. Zudem erhält sie 3.000 Gulden, die nicht aus den ihr zustehenden Ländereien zu zahlen sind.
Sollte ihr Winnerod nicht zusagen, oder zu groß erscheinen, kann sie – zu denselben Bedingungen – in den Troher Hof nach Großen-Buseck umziehen.

Dieses Vermächtnis schützte sie nicht davor, dass noch am Tage des Todes die weiteren Erben in Winnerod „einfielen“. Man kam nicht zum kondolieren, man kam um sich das Erbe zu sichern.
Im Schlafzimmer befand sich u. a. Bargeld in Höhe von 29.383 fl 24 alb 4 xr4HStAM 340 von Nordeck zur Rabenau II/8; Schreiben der Räte Schwartzenau und Mollenbec vom 12. März 1751vom


Quellen:
HStAD = Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
HStAM = Hessisches Staatsarchiv Marburg

Literatur:
Georg-Wilhelm Hanna: Die Ritteradligen von Hutten, ihre soziale Stellung in Kirche und Staat bis zum Ende des Alten Reiches; Dissertation Bamberg 2006
Hanno Müller: Das Winneröder und Bersröder Familienbuch, Fernwald-Steinbach 1991


  • 1
    1575 war mit dem Tod von Hartmann v. Buseck gen. Rüßer der erste Zweig der Familie v. Buseck im Mannesstamm ausgestorben.
  • 2
    FB Winnerod Nr. 332; ca. 62 Jahre alt
  • 3
    Hanna S. 199f
  • 4
    HStAM 340 von Nordeck zur Rabenau II/8; Schreiben der Räte Schwartzenau und Mollenbec vom 12. März 1751vom
Nach oben scrollen